Qualifizierte elektronische Signatur
Eingaben beim Handelsregister, Finanzamt und den Versicherungsträgern für Sie.
Wir verfügen über eine qualifizierte elektronische Signatur und reichen Eingaben bei den Behörden für Sie ein. Sie müssen weder zum Finanzamt noch zu den Versicherungsträgern oder zum Handelsregister.
Was wir damit einreichen
- Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen
- Kontrollmeldungen und Zusammenfassende Meldungen
- monatliche Meldungen an Sozialversicherung und Krankenkassen
- An- und Abmeldungen von Mitarbeitern
- Anträge auf Eintragung und Änderung im Handelsregister
- Hinterlegung des Jahresabschlusses im Register der Jahresabschlüsse
Warum das wichtig ist
Die meisten Eingaben müssen heute elektronisch erfolgen. Ohne qualifizierte Signatur bräuchten Sie einen Personalausweis mit Chip, ein Lesegerät, die passende Software und ein aktiviertes elektronisches Postfach — und müssten das bei jeder einzelnen Eingabe selbst bedienen.
Mit einer Vollmacht übernehmen wir das. Sie erhalten zu jeder Einreichung eine Zustellbestätigung.
Wie es in der Praxis abläuft
Zu Beginn der Zusammenarbeit unterschreiben Sie eine Vollmacht für das Finanzamt und die Versicherungsträger. Das ist der einzige Termin, den wir brauchen — alles Weitere läuft elektronisch.
Wir überwachen auch Ihr elektronisches Postfach und weisen Sie auf zugestellte Bescheide hin. Die Zustellung gilt nämlich auch dann, wenn Sie das Postfach nicht öffnen, und die Fristen laufen ab Zustellung.
Preis
Bei Mandanten, deren Buchhaltung wir führen, sind die Eingaben im Monatspreis enthalten und werden nicht gesondert berechnet. Einzelne Eingaben für andere vereinbaren wir nach Umfang.