Einfache Buchführung
Einfache Buchführung für Gewerbetreibende und kleinere Rechtsträger.
Die einfache Buchführung übernehmen wir für Gewerbetreibende und kleinere Rechtsträger, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Sie ist verwaltungstechnisch weniger aufwendig und bei niedrigeren Einnahmen auch günstiger.
Für wen sie geeignet ist
Ein im Handelsregister eingetragener Einzelunternehmer darf die einfache Buchführung nur unter bestimmten Voraussetzungen führen, außerhalb des Registers ohne Einschränkung. Auch manche gemeinnützigen Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften nutzen sie.
Im ersten Gespräch gehen wir Ihre Situation durch und sagen Ihnen, ob für Sie die einfache Buchführung oder die Pauschalierung günstiger ist.
Was wir übernehmen
- Kassenbuch mit Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben
- Verzeichnis der Forderungen und Verbindlichkeiten
- Anlagenverzeichnis und Vorratsbestände
- Sozialfondsbuch, sofern Sie einen bilden
- Einkommensteuererklärung
- Einnahmen-Ausgaben-Rechnung sowie Vermögens- und Schuldenübersicht
Pauschale oder tatsächliche Ausgaben
Die Pauschalierung lohnt sich, wenn Ihre tatsächlichen Ausgaben niedrig sind. Bei höheren Kosten — Miete, Material, Transport — ist die Buchführung mit tatsächlichen Ausgaben meist günstiger.
Den Unterschied rechnen wir Ihnen vorab anhand der Zahlen des Vorjahres aus. Die Entscheidung fällt einmal jährlich und lässt sich unterjährig nicht ändern.
Sozial- und Krankenversicherung
Aus der Steuererklärung ergibt sich die Bemessungsgrundlage für die Sozial- und Krankenversicherung. Wir sagen Ihnen im Voraus, wie sich Ihre Beiträge ändern, damit die Höhe Sie nicht überrascht.
Preis
Ab 40 Euro monatlich bei einem Umfang bis fünfzig Positionen. Bei saisonaler Tätigkeit vereinbaren wir den Preis nach dem tatsächlichen Umfang der einzelnen Monate.