Über uns
Buchhaltungsbüro in Košeca. Seit 2012 führen wir einfache und doppelte Buchführung, Löhne und Steuern.
PRO Accounting ist ein Buchhaltungsbüro mit Sitz in Košeca im Bezirk Ilava, Westslowakei. Wir sind seit 2012 tätig, also seit vierzehn Jahren. Wir führen einfache und doppelte Buchführung, erstellen Lohnabrechnungen und vertreten unsere Mandanten gegenüber dem Finanzamt, der Sozialversicherung und den Krankenkassen.
Für wen wir arbeiten
Zu unseren Mandanten zählen Gewerbetreibende, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gemeinnützige Organisationen sowie slowakische Niederlassungen ausländischer Unternehmen. Der Größe nach sind es überwiegend kleine und mittlere Betriebe — vom Einzelunternehmer bis zu Firmen mit mehreren Dutzend Beschäftigten.
Der Umfang Ihrer Tätigkeit bestimmt, welche Form der Buchführung vorgeschrieben oder günstiger ist. Ein Gewerbetreibender mit geringeren Einnahmen kommt oft mit der einfachen Buchführung aus, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung muss gesetzlich doppelt buchführen. Das gehen wir im ersten Gespräch durch — unverbindlich und kostenlos.
Einfache und doppelte Buchführung
Die einfache Buchführung führen wir für Gewerbetreibende und kleinere Rechtsträger ohne gesetzliche Pflicht zur doppelten Buchführung. Sie umfasst das Kassenbuch, das Verzeichnis der Forderungen und Verbindlichkeiten, das Anlagenverzeichnis und die jährliche Steuererklärung samt Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Die doppelte Buchführung ist für Kapitalgesellschaften verpflichtend. Wir übernehmen den vollständigen Ablauf einschließlich Hauptbuch, Jahresabschluss, Anhang und Körperschaftsteuererklärung. Bei Umsatzsteuerpflichtigen erstellen wir zudem monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen, die Kontrollmeldung und die Zusammenfassende Meldung für den Handel innerhalb der Europäischen Union.
Löhne und Personalverwaltung
Die Lohnabrechnung umfasst die Berechnung des Nettolohns, der Beiträge und der Steuervorauszahlungen, die An- und Abmeldung von Mitarbeitern, die monatlichen Meldungen an Sozialversicherung und Krankenkassen, den Jahresausgleich und die Nachweisblätter zur Rentenversicherung. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erstellen wir die Bescheinigungen und die Arbeitsbescheinigung.
Wie die Zusammenarbeit abläuft
Die Übernahme vom bisherigen Buchhalter dauert in der Regel zwei Wochen. Wir prüfen den Stand der Buchhaltung, übernehmen offene Posten und weisen auf Unstimmigkeiten hin, die geklärt werden sollten, bevor sie bei einer Prüfung auffallen.
Belege übernehmen wir persönlich oder elektronisch. Mit den Behörden kommunizieren wir über die qualifizierte elektronische Signatur, Ihre persönliche Anwesenheit bei der Einreichung von Erklärungen und Meldungen ist nicht erforderlich. Anfragen beantworten wir innerhalb eines Arbeitstags.
Den Preis vereinbaren wir vorab nach der Anzahl der Buchungen und der Mitarbeiter. Wir arbeiten ohne Mindestlaufzeit — die Zusammenarbeit kann zum Ende eines jeden Monats beendet werden.
Wo wir tätig sind
Unser Sitz ist in Košeca, unser Büro in Červený Kameň. Persönliche Termine und die Übergabe von Belegen sind im gesamten Bezirk Ilava und der Umgebung üblich.
In der Region Trenčín betreuen wir Mandanten in Trenčín, Dubnica nad Váhom, Ilava, Nová Dubnica, Púchov, Považská Bystrica und Košeca.
In der Region Žilina sind wir in Žilina, Bytča, Martin, Čadca und Ružomberok tätig. In der Region Bratislava betreuen wir Mandanten in Bratislava, Pezinok, Senec, Malacky und Stupava — wegen der Entfernung läuft die Zusammenarbeit dort überwiegend elektronisch.
Ausländische Mandanten
In den Regionen Trenčín und Žilina sind zahlreiche Produktionsbetriebe mit österreichischen, deutschen und tschechischen Eigentümern ansässig. Für ihre slowakischen Gesellschaften führen wir die Buchhaltung nach slowakischem Recht und kommunizieren mit der Muttergesellschaft in deren Sprache.
Für diese Mandanten bearbeiten wir auch Fragen, die bei rein slowakischen Unternehmen nicht auftreten — grenzüberschreitende Lieferungen von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union, Zusammenfassende Meldungen, die Prüfung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern im VIES-System und die Weiterbelastung von Kosten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft.
Worauf es uns ankommt
Buchhaltung ist vor allem eine Frage von Fristen und Genauigkeit. Eine versäumte Frist bedeutet ein Bußgeld, ein Fehler in der Erklärung eine Berichtigung samt Verzugszinsen. Deshalb überwachen wir die gesetzlichen Fristen für Sie und weisen rechtzeitig auf anstehende Termine hin.
Ebenso wichtig ist, dass Sie Ihre eigenen Zahlen verstehen. Weder das Ergebnis noch die Steuerlast sollten am Jahresende eine Überraschung sein — wir informieren laufend darüber, wie das Unternehmen dasteht und was daraus steuerlich folgt.