# Beiträge für Selbständige in der Slowakei 2026: was sich geändert hat

> Die Mindestbemessungsgrundlage wird anders berechnet. Warum die genannten Beträge abweichen.

Zdroj: https://mojatv.eu/de/blog/beitraege-selbstaendige-slowakei-2026

Publikované: 20.07.2026

## V skratke

- Die Mindestbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung stieg von 50 auf 60 % des Durchschnittslohns, auf 914,40 €.
- Bei der Krankenversicherung blieb die Grundlage bei 762 €, der Satz stieg um einen Prozentpunkt.
- Die neue Bemessungsgrundlage gilt in der Regel erst ab 1. Juli nach Abgabe der Steuererklärung.
- Ab 1. 7. 2026 gibt es einen Mikrobeitrag für ausgewählte Gruppen mit geringem Einkommen — jedoch nicht automatisch für jeden.

Die Beiträge slowakischer Selbständiger sind 2026 deutlicher gestiegen als
    in anderen Jahren. Grund ist eine geänderte Berechnung, nicht die übliche
    Anpassung.


Die Berechnung hat sich geändert


    Bisher wurde die Mindestbemessungsgrundlage für die Sozialversicherung mit
    50 % des Durchschnittslohns von vor zwei Jahren angesetzt. Ab 2026
    sind es 60 %. Bei einem Durchschnittslohn von 1 524 Euro für 2024
    ergibt das eine Mindestbemessungsgrundlage von 914,40 Euro monatlich.



    Bei der Krankenversicherung bleibt die Mindestbemessungsgrundlage bei
    762 Euro, der Beitragssatz stieg jedoch um einen Prozentpunkt.


Warum unterschiedliche Beträge genannt werden


    In Beiträgen kursieren verschiedene Zahlen — von etwa 360 bis 425 Euro
    monatlich. Das ist kein Fehler. Der endgültige Betrag hängt von mehreren
    Umständen ab:



    Ab wann das neue Minimum gilt. Bei der Sozialversicherung
        greift die neue Grundlage in der Regel erst ab 1. Juli nach Abgabe der
        Steuererklärung, bei verlängerter Frist ab 1. Oktober.
    Gleichzeitige Anstellung. Wer daneben angestellt ist,
        zahlt keine Mindestvorauszahlung zur Krankenversicherung.
    Staatlich Versicherte. Für Rentner und Personen in
        Elternzeit gilt ein anderes Regime.
    Die tatsächliche Bemessungsgrundlage. Über dem Minimum
        wird nach den tatsächlichen Einkünften gezahlt, nicht nach dem Minimum.


Der neue Mikrobeitrag


    Seit 1. Juli 2026 gilt für ausgewählte Gruppen Selbständiger mit geringem
    Einkommen eine besondere Bemessungsgrundlage. Der daraus resultierende
    Beitrag liegt deutlich unter dem Standardminimum.



    Dieses Regime gilt jedoch nicht automatisch für jeden.
    Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die Mitteilung der
    Sozialversicherungsanstalt.


Die häufigsten Fehler


    Unstimmigkeit zwischen Steuererklärung und Bemessungsgrundlage.
    Verwechslung von steuerpflichtigem Einkommen und Bemessungsgrundlage bei Pauschalierung.
    Versäumnis der Frist für die erste Zahlung nach Änderung des Betrags.



    Geprüft zum 12.08.2026. Die konkrete Höhe berechnen wir für Ihre Situation.


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